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AGB/Impressum

§ 1 Allgemeines

  1. Für alle Lieferungen und sonstigen Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen.
  2. Abweichende Bedingungen des Käufers, die der Verkäufer nicht ausdrücklich anerkennt, sind unverbindlich, auch wenn der Verkäufer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
  3. Einbeziehung und Auslegung dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen regeln sich ebenso wie Abschluss und Auslegung der Rechtsgeschäfte mit dem Käufer selbst ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen, des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen des UN-Kaufrechts sind ausgeschlossen.
  4. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages oder seiner Bestandteile lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhaltes herbeigeführt wird; das Gleiche gilt, falls ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt ist.
  5. Erfüllungsort für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Verpflichtungen, einschließlich der Zahlungspflicht, ist der Sitz des Verkäufers.
  6. Gerichtsstand ist der für den Firmensitz des Verkäufers zuständige Gerichtsort soweit der Käufer Kaufmann ist. Der Käufer ist auch berechtigt, vor einem Gericht zu klagen, welches für den Sitz oder eine Niederlassung des Käufers zuständig ist.

§ 2 Angebote, Leistungsumfang und Vertragsabschluss

  1. Vertragsangebote des Verkäufers sind freibleibend.
  2. Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ist ausschließlich die Auftragsbestätigung (schriftlich oder mündlich) des Verkäufers maßgebend.
  3. Teillieferungen sind zulässig.
  4. Die in Prospekten, Katalogen, Anzeigen, Preislisten, Internetseiten oder in den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben, Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben sind in der Regel als Annäherungswerte zu verstehen, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
  5. Der Auftraggeber erklärt sich mit der EDV-mäßigen Speicherung seiner Daten (gemäß Artikel 33 des Bundesdatenschutzgesetzes) für unsere Kundendatei einverstanden.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Unsere Preise gelten ab Lager ausschließlich Verpackung und sonstiger Versand- und Transportspesen.
  2. Berücksichtigt der Verkäufer Änderungswünsche des Käufers, so werden die hierdurch entstehenden Mehrkosten dem Käufer in Rechnung gestellt.
  3. Bei schuldhafter Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung weitergehender Ansprüche Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweils geltenden Basiszinssatz verlangt.
  4. Gegenüber Nichtkaufleuten gelten die Preise unserer bei Bestellung gültigen Preisliste.
  5. Rechnungen sind sofort netto Kasse fällig, es sei denn es ist ein anderes Zahlungsziel schriftlich vereinbart.
  6. Wir behalten uns vor, Vorrauszahlung oder Sicherheitsleistung in Höhe des Rechnungswertes der Lieferung zu verlangen, wenn nachträglich Umstände eintreten oder uns bekannt werden, durch die unsere Forderung gefährdet ist.

§ 4 Aufrechnung und Zurückhaltung

Aufrechnung und Zurückhaltung sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Aufrechnungsforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

§ 5 Lieferfrist

Die Angabe eines Lieferzeitpunktes erfolgt nach bestem Ermessen und verlängert sich angemessen, wenn der Käufer seinerseits erforderliche oder vereinbarte Mitwirkungshandlungen verzögert oder unterlässt. Das Gleiche gilt bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens des Verkäufers liegen, z.b. Lieferverzögerung eines Vorlieferanten, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Werkstoffs- oder Energiemangel etc. Auch vom Käufer veranlasste Änderungen der gelieferten Waren führen zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist.

§ 6 Gefahrübergang

  1. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Ware dem Käufer zur Verfügung gestellt hat und dies dem Käufer anzeigt.
  2. Sofern nicht anders vereinbart, versenden wir die Ware auf Gefahr des Bestellers.
  3. Mit der Übergabe der Ware an den Beförderer geht die Gefahr auf den Besteller über.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

  1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch, bis sämtliche, auch künftige und bedingte Forderungen aus der Geschäftsverbindung, zwischen Käufer und Verkäufer erfüllt sind.
  2. Der Käufer ist zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Ware nicht befugt, jedoch zur weiteren Veräußerung der Vorbehaltsware im geordneten Geschäftsgang berechtigt. Die hieraus gegenüber seinen Geschäftspartnern entstehenden Forderungen tritt er hiermit dem Verkäufer bereits ab.
  3. Wird die Ware vom Käufer be- oder verarbeitet, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf die gesamte neue Sache. Der Käufer erwirbt Miteigentum zu dem Bruchteil, der dem Verhältnis des Wertes seiner Ware zu dem der vom Verkäufer gelieferten Ware entspricht.
  4. Übersteigt der Wert sämtlicher für den Verkäufer bestehenden Sicherheiten die bestehenden Forderungen nachhaltig um mehr als 10%, so wird der Verkäufer auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach Wahl des Verkäufers freigeben.
  5. Der Verkäufer ist berechtigt, die Eigentumsvorbehalte geltend zu machen, ohne vom Vertrag zurückzutreten.

§ 8 Mängelansprüche

  1. Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, so hat der Käufer die Ware unverzüglich nach Erhalt, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen, und wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt der Käufer diese Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Im übrigen gelten die §§ 377 ff,. HGB.
  2. Die Mängelansprüche sind auf Nacherfüllung beschränkt. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung hat der Käufer das Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
  3. Weitergehende Ansprüche des Käufers, soweit diese nicht aus einer Garantieübernahme resultieren, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten des Verkäufers.
  4. Die Mängelansprüche verjähren in einem Jahr seit Lieferung der Kaufsache.

§ 9 Haftung

Schadensersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung wesentlicher Vertragspflichten des Verkäufers oder Garantieübernahmen.

§ 10 Bedingungen für reprografische Dienstleistungen

  1. Der Auftraggeber übernimmt die Haftung dafür, dass er das Urheberrecht, das Eigentumsrecht und das Vervielfältigungsrecht geprüft hat, allein für dessen Einhaltung zuständig ist und sämtliche Schadensersatzansprüche übernimmt.
  2. Wir erstellen keine Kopien von Dokumenten die dem gesetzlichen Kopierverbot unterliegen, z.B. Geldscheine, Ausweise, Briefmarken etc.
  3. Für Datenverluste innerhalb des Kopiervorganges und Übermittlungsfehler bei der Datenübertragung, z.b. e-mails oder ISDN übernehmen wir keine Haftung oder Gewährleistung.
  4. Aus technischen Gründen kann es im schwarz/weiß aber insbesondere auch im Bereich der farbigen Reproduktionen zu geringen Abweichungen vom Original kommen. Diese Abweichungen geben kein Recht zur Beanstandung.
  5. Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, die durch seine bereitgestellten Daten oder Datenträger, z.b. Disketten oder CD`s mit „Viren“ verursacht werden.
  6. Sollten uns fehlerhafte oder ungenügende Daten oder Datenträger zur Verfügung gestellt werden und somit das Endprodukt fehlerhaft sein, übernehmen wir dafür keine Haftung.
  7. Sollten bei der Verarbeitung an der vom Aufraggeber zur Verfügung gestellten Vorlagen Beschädigungen durch die Maschinen verursacht werden, so haften wir dafür nicht, es sei denn durch grobe Fahrlässigkeit.
  8. Sollte sich bei Auftragsdurchführung herrausstellen, dass sich das vom Käufer zur Verfügung gestellte Material nicht in dem in unserem Angebot zugrunde gelegten Zustand befindet und sind Zusatzarbeiten notwendig, um das Material reprofähig zu machen, so sind wir zur Berechnung der uns hierdurch entstehenden Mehrkosten berechtigt.

§ 11 T-Shirt Druck

Wir übernehmen keine Haftung für vom Kunden mitgebrachte T-Shirts oder Stoffe sofern sich diese nicht mit den von uns verwendeten Transferfolien ordnungsgemäß bedrucken lassen.Wir sind berechtigt trotzdem den regulären Preis zu berechnen.

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

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