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AGB`s § 1 Allgemeines1. Für alle Lieferungen und sonstigen Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen. § 2 Angebote, Leistungsumfang und Vertragsabschluss1. Vertragsangebote des Verkäufers sind freibleibend. § 3 Preise und Zahlungsbedingungen1. Unsere Preise gelten ab Lager ausschließlich Verpackung und sonstiger Versand- und Transportspesen. § 4 Aufrechnung und ZurückhaltungAufrechnung und Zurückhaltung sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Aufrechnungsforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. § 5 LieferfristDie Angabe eines Lieferzeitpunktes erfolgt nach bestem Ermessen und verlängert sich angemessen, wenn der Käufer seinerseits erforderliche oder vereinbarte Mitwirkungshandlungen verzögert oder unterlässt. Das Gleiche gilt bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens des Verkäufers liegen, z.b. Lieferverzögerung eines Vorlieferanten, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Werkstoffs- oder Energiemangel etc. Auch vom Käufer veranlasste Änderungen der gelieferten Waren führen zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist. § 6 Gefahrübergang1. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Ware dem Käufer zur Verfügung gestellt hat und dies dem Käufer anzeigt. § 7 Eigentumsvorbehalt1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch, bis sämtliche, auch künftige und bedingte Forderungen aus der Geschäftsverbindung, zwischen Käufer und Verkäufer erfüllt sind. 2. Der Käufer ist zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Ware nicht befugt, jedoch zur weiteren Veräußerung der Vorbehaltsware im geordneten Geschäftsgang berechtigt. Die hieraus gegenüber seinen Geschäftspartnern entstehenden Forderungen tritt er hiermit dem Verkäufer bereits ab. 3. Wird die Ware vom Käufer be- oder verarbeitet, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf die gesamte neue Sache. Der Käufer erwirbt Miteigentum zu dem Bruchteil, der dem Verhältnis des Wertes seiner Ware zu dem der vom Verkäufer gelieferten Ware entspricht. 4. Übersteigt der Wert sämtlicher für den Verkäufer bestehenden Sicherheiten die bestehenden Forderungen nachhaltig um mehr als 10%, so wird der Verkäufer auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach Wahl des Verkäufers freigeben. 5. Der Verkäufer ist berechtigt, die Eigentumsvorbehalte geltend zu machen, ohne vom Vertrag zurückzutreten. § 8 Mängelansprüche1. Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, so hat der Käufer die Ware unverzüglich nach Erhalt, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen, und wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt der Käufer diese Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Im übrigen gelten die §§ 377 ff,. HGB. 2. Die Mängelansprüche sind auf Nacherfüllung beschränkt. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung hat der Käufer das Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. 3. Weitergehende Ansprüche des Käufers, soweit diese nicht aus einer Garantieübernahme resultieren, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten des Verkäufers. 4. Die Mängelansprüche verjähren in einem Jahr seit Lieferung der Kaufsache. § 9 HaftungSchadensersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung wesentlicher Vertragspflichten des Verkäufers oder Garantieübernahmen. § 10 Bedingungen für reprografische Dienstleistungen1. Der Auftraggeber übernimmt die Haftung dafür, dass er das Urheberrecht, das Eigentumsrecht und das Vervielfältigungsrecht geprüft hat, allein für dessen Einhaltung zuständig ist und sämtliche Schadensersatzansprüche übernimmt. 2. Wir erstellen keine Kopien von Dokumenten die dem gesetzlichen Kopierverbot unterliegen, z.B. Geldscheine, Ausweise, Briefmarken etc. 3. Für Datenverluste innerhalb des Kopiervorganges und Übermittlungsfehler bei der Datenübertragung, z.b. e-mails oder ISDN übernehmen wir keine Haftung oder Gewährleistung. 4. Aus technischen Gründen kann es im schwarz/weiß aber insbesondere auch im Bereich der farbigen Reproduktionen zu geringen Abweichungen vom Original kommen. Diese Abweichungen geben kein Recht zur Beanstandung. 5. Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, die durch seine bereitgestellten Daten oder Datenträger, z.b. Disketten oder CD`s mit „Viren“ verursacht werden. 6. Sollten uns fehlerhafte oder ungenügende Daten oder Datenträger zur Verfügung gestellt werden und somit das Endprodukt fehlerhaft sein, übernehmen wir dafür keine Haftung. 7. Sollten bei der Verarbeitung an der vom Aufraggeber zur Verfügung gestellten Vorlagen Beschädigungen durch die Maschinen verursacht werden, so haften wir dafür nicht, es sei denn durch grobe Fahrlässigkeit. 8. Sollte sich bei Auftragsdurchführung herrausstellen, dass sich das vom Käufer zur Verfügung gestellte Material nicht in dem in unserem Angebot zugrunde gelegten Zustand befindet und sind Zusatzarbeiten notwendig, um das Material reprofähig zu machen, so sind wir zur Berechnung der uns hierdurch entstehenden Mehrkosten berechtigt. § 11 T-Shirt DruckWir übernehmen keine Haftung für vom Kunden mitgebrachte T-Shirts oder Stoffe sofern sich diese nicht mit den von uns verwendeten Transferfolien ordnungsgemäß bedrucken lassen.Wir sind berechtigt trotzdem den regulären Preis zu berechnen. § 12 Salvatorische KlauselSollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Besti |
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